Gültig für Rohr- und Schweissnahtbeschichtungen
1. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen für das Rechtsverhältnis zwischen TDC International AG (nachstehend „TDC“) und dem Kunden zur Anwendung. Für die Geschäftsbeziehung zwischen TDC und dem Kunden gelten ausschliesslich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der TDC, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von TDC nicht anerkannt.
2. Angebot und Vertragsinhalt
Unsere Angebote sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, unverbindlich. Erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch TDC kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Der Kunde verpflichtet sich, in der schriftlichen Auftragserteilung alle für TDC wichtigen Angaben wie genaue Artikelbezeichnung, Stückzahl, allfällige Vorbehandlungen und Vorschriften zu nennen und offen zu legen. Er ist insbesondere verpflichtet, TDC vorgängig über das anwendbare Rohr-Verlegeverfahren aufzuklären. Diese Angaben sind für TDC und den Kunden verbindlich und können nachträglich nicht abgeändert werden.
Die Leistungen der TDC sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen (inkl. Preislisten und Auflistungen für Nebenleistungen) zu dieser abschliessend aufgeführt. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat verrechnet.
TDC kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen jederzeit Dritte beiziehen.
3. Preisblätter, Prospekte und Muster
Preisblätter und Prospekte sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
Alle mit einer Offerte an den Kunden abgegebenen Unterlagen, Muster etc. bleiben im rechtlich geschützten Eigentum der TDC. Ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung der TDC dürfen weder Offerten noch Unterlagen, Muster o.Ä. Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
4. Preise
Alle von TDC in Preislisten, Prospekten, Offerten oder ähnlichen Unterlagen aufgeführten Preise verstehen sich rein netto, exklusiv Mehrwertsteuer, ohne Nebenkosten wie z.B. Fracht, Steuern, Gebühren, öffentliche Abgaben etc.
TDC behält sich die nachträgliche Anpassung und Änderung der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise jederzeit vor. Eine angemessene Preisanpassung erfolgt, wenn sich beim Beschichtungsmaterial oder in der Bearbeitung der Ware Änderungen ergeben, weil die vom Kunden gelieferten Angaben oder/und Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren, oder wenn Art oder Umfang der in der Auftragsbestätigung enthaltenen Leistungen eine Änderung erfahren haben.
Falls sich die Notwendigkeit solcher Zusatzleistungen ergeben sollte, so teilt TDC dem Kunden den Mehrpreis vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten mit.
Weiter können die Preise einseitig von Seiten der TDC angepasst werden, sollten die benötigten Rohstoffpreise auf dem Markt um mehr als 5% gegenüber dem Vertragsabschluss steigen..
5. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind am Sitz der TDC ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen o.Ä. zu leisten, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an, einen Verzugszins zu 5% auf die fällige Summe zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Die Verrechnung von Verpflichtungen unter diesem Vertrag mit allfälligen Forderungen des Kunden gegenüber TDC ist ausgeschlossen.
6. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung durch TDC erfolgt gemäss den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen.
Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung oder in den Vertragsdokumenten angegebenen Datum oder innert der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Der Kunde kann bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnungen erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert.
Hat der Kunde bis zum angegebenen Datum oder innert Zahlungsfrist weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann TDC die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen, andere Massnahmen zur Verhinderung von Schaden treffen und den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
7. Lieferfristen
Sofern Lieferfristen oder Termine zur Beendigung der Arbeiten vereinbart wurden, beginnen diese, sobald TDC im Besitz der Ware und den dazugehörigen vollständigen Angaben ist. Die Fristen und Termine verlängern sich u.a. angemessen,
– wenn Hindernisse auftreten, die TDC trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob sie bei ihr, dem Kunden oder einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturkatastrophen;
– wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten in Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten in Verzug sind, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
8. Erfüllungsort, Übergang von Nutzen und Gefahr
Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit Abgang der beschichteten Ware ab Werk der TDC auf den Kunden über. Falls sich der Abgang auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen nicht von TDC zu vertretenen Gründen verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Die ist diesfalls berechtigt, die Waren auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu lagern.
Für Schweissnahtbeschichtungen/Rohrbeschichtungen auf der Baustelle gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Übergang von Nutzen und Gefahr.
9. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
TDC prüft die Ware im üblichen Rahmen vor dem Versand. Falls der Kunde weitergehende Prüfungen verlangt, sind diese mit TDC besonders zu vereinbaren und vom Kunden zusätzlich zu bezahlen.
Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen der TDC unverzüglich zu prüfen und TDC eventuelle, offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
Bei der Übergabe- und der Rückgabe der Gegenstände wird ein schriftliches Protokoll über den Zustand derselben aufgenommen.
10. Gewährleistung, Haftung für Mängel
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemässe Änderungen an den Lieferungen und Leistungen der TDC vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und TDC Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Allfällige Mängel dürfen nur durch TDC oder einem von ihr beauftragten Dritten behoben werden.
Werden Waren nach der Beschichtung vom Kunden oder Dritten weiterverarbeitet, entfällt die Haftung von TDC.
Von der Gewährleistung und Haftung der TDC ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar durch TDC zu vertreten sind, sondern z.B. infolge gewöhnlicher Abnutzung, Missachtung von Gebrauchsvorschriften, unsachgemässe Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, etc entstanden sind.
TDC haftet ausschliesslich für die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften ihrer Lieferungen und Leistungen. Sie haftet auch dafür, dass diese keine körperlichen Mängel aufweisen, die deren Wert oder Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
Ordnungsgemäss gemeldete und ausgewiesene Mängel verpflichten TDC zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisnachlass. Das Wahlrecht über die Art der Mängelbeseitigung (Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisnachlass) steht allein TDC zu. Sie entscheidet dabei nach eigenem Ermessen, unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Mangels. Die Beseitigung von gerügten Mängeln lässt die Gewährleistung nicht erneut aufleben.
Jede weitergehende Haftung der TDC wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen.
11. Ausschluss weiterer Haftungen der TDC
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden oder Drittschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der TDC.
Der Kunde stellt TDC von allen ausservertraglichen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung frei. Allfällige Regressansprüche des Kunden gegen TDC aus der Befriedigung von ausservertraglichen Ansprüchen Dritter aus Produktehaftung sind ausgeschlossen.
12. Urheberrecht und weitere Schutzrechte
Alle im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstandenen Schutzrechte des geistigen Eigentums verbleiben bei TDC.
13. Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmungen durch eine neue, ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarungen ersetzen.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für den Kunden und TDC ist der Sitz der TDC. TDC ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.
Das Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
TDC International AG, Luzern, Schweiz
Ausgabe Juni 2017